Die Initiative zur Gründung von BIDs geht zumeist von Grundeigentümern oder Gewerbetreibenden eines Quartiers aus. Sie verständigen sich auf ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept für einen räumlich abgegrenzten, meist innerstädtischen Bereich und auf einen Aufgabenträger, der das Konzept während einer mehrjährigen BID-Laufzeit umsetzt. Ein BID kommt durch ein demokratisches Entscheidungsverfahren zustande.
Dies ist erforderlich, weil in einem BID alle Grundeigentümer verpflichtet sind, eine BID-Abgabe zu leisten, die von der Stadt eingezogen und an den BID-Aufgabenträger weitergereicht wird. Für die Gründung von BIDs sieht das Hamburgische BID-Gesetz, an dem sich auch die anderen deutschen BID-Gesetze orientieren, drei Stufen vor: 1. die Antragstellung zur Einrichtung eines BID durch den Aufgabenträger, der die Zustimmung der Eigentümer von 15 Prozent der im BID-Gebiet gelegenen Grundstücke erfordert, deren Fläche zugleich mindestens 15 Prozent der gesamten Grundstücksfläche des BID-Gebiets umfasst; mit der Antragstellung muss der Aufgabenträger bereits ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept sowie eine Erklärung über die Dauer des BID vorlegen; 2. die Auslegung der Antragsunterlagen über einen Monat durch das Bezirksamt; in der Zeit haben die Grundeigentümer das Recht, der Einrichtung eines BID zu widersprechen. Sofern die Eigentümer von mehr als einem Drittel der im BID-Gebiet gelegenen Grundstücke oder von mehr als einem Drittel der im BID-Gebiet gelegenen Grundstücksfläche widersprechen, kann das BID nicht eingerichtet werden; 3. die Prüfung der Antragsunterlagen durch das Bezirksamt.
Typische Handlungsfelder sind Maßnahmen zur Umfeldverbesserung, z. B. die Neugestaltung und Pflege des öffentlichen Raums, die Entfernung von Graffiti und, die Verbesserung der Sauberkeit. In vielen BIDs werden außerdem ergänzende Marketingmaßnahmen umgesetzt.
Das BID-Quartier umfasst in der Regel etwa 50 bis 100 Grundstücke. Das BID-Budget der BIDs in Deutschland liegt zwischen 150.000 Euro und 6 Mio. Euro. In New York City übersteigen die Projektvolumina teilweise 11 Mio. US-$. Im US-amerikanischen Durchschnitt sind die Investitionssummen jedoch meistens geringer.
Ein BID ist ein typisches Beispiel einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP), in der öffentliche Rechtssetzungsbefugnis und private Initiative zusammen wirken. Durch die gesetzlich legitimierte Ausweitung der Verantwortung für die Quartiersentwicklung von kommunalen auf private Akteure können BIDs als paradigmatisch für neue Instrumente der urban governance angesehen werden, die unter dem Leitbild einer unternehmerischen Stadtpolitik derzeit weltweit an Bedeutung gewinnen.